Jannik Süß Steuerberatung Düsseldorf 15 Min. kennenlernen

Leistung · Gründen

Praxisgründung und Praxisübernahme – steuerlich sauber starten.

Für Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie weitere Heilberufe.

Ob Neugründung, Übernahme einer bestehenden Praxis oder Einstieg in eine Berufsausübungsgemeinschaft: Die Entscheidungen der ersten Monate prägen Steuerlast und Liquidität über Jahre. Wir begleiten Sie vom ersten Zahlenentwurf bis zur ersten Steuererklärung.

15 Minuten · kostenlos · unverbindlich · keine steuerliche Einzelfallberatung

Ärztin richtet die Räume ihrer neuen Praxis ein

Typische Situationen

Wann wir Sie begleiten.

Sie planen die Niederlassung

Sie wollen wissen, ob sich die eigene Praxis rechnet, und brauchen belastbare Zahlen für das Gespräch mit der Bank.

Sie übernehmen eine Praxis

Ein Kaufpreis steht im Raum. Sie wollen wissen, wofür Sie bezahlen und was Sie davon wann steuerlich absetzen können.

Sie steigen in eine BAG ein

Sie erwerben einen Anteil an einer Gemeinschaftspraxis und wollen Gesellschaftsvertrag, Gewinnverteilung und Finanzierung verstehen.

Sie gründen gemeinsam

Mehrere Gründerinnen oder Gründer, eine Praxis: Kapitalanteile, Gewinnverteilung und Rechtsform sollten von Anfang an steuerlich durchdacht sein.

Leistungsumfang

Das übernehmen wir für Sie.

Planung und Finanzierung

  • Rentabilitätsvorschau und Liquiditätsplan für die ersten Jahre
  • Investitions- und Finanzierungsplan als Grundlage für Bank und Förderprogramme
  • Einplanung von Privatentnahmen, Steuervorauszahlungen und Tilgung
  • Prüfung, ob ein Investitionsabzugsbetrag vor der Anschaffung sinnvoll ist

Praxiskauf und Vertrag

  • Plausibilisierung des Kaufpreises aus steuerlicher Sicht
  • Kaufpreisaufteilung auf Geräte, Einrichtung und Praxiswert
  • Abschreibungsplan für alle übernommenen Werte
  • Steuerliche Hinweise zum Kauf- oder Gesellschaftsvertrag, abgestimmt mit Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt

Start und Organisation

  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt
  • Einrichtung der digitalen Buchführung und des Belegaustauschs
  • Lohnabrechnung ab dem ersten Monat, auch für übernommenes Personal
  • Umsatzsteuerliche Einordnung Ihres Leistungsangebots

Darauf achten wir

Typische Fallstricke – und wie wir sie vermeiden.

Kaufpreis nicht pauschal aufteilen

Eine einzige Zeile „Inventar und Goodwill“ verschenkt Abschreibung oder führt zu Diskussionen mit dem Finanzamt. Wir sorgen für eine nachvollziehbare, dokumentierte Aufteilung.

Praxiswert und Zulassungsvorteil trennen

Die Zulassung selbst ist nicht käuflich, sie vergibt der Zulassungsausschuss. Zahlen Sie wirtschaftlich nur für die Chance auf die Nachbesetzung und führen die Praxis nicht fort, ist dieser Betrag nicht laufend abschreibbar. Wie Ihre Übernahme einzuordnen ist, klären wir vor der Unterschrift.

Die Steuer kommt zeitversetzt

Im ersten Jahr zahlen viele Gründerinnen und Gründer kaum Steuern. Im zweiten Jahr kommen Nachzahlung und Vorauszahlungen zusammen. Das planen wir von Anfang an in die Liquidität ein.

Kosten vor der Eröffnung sammeln

Ausgaben vor dem Start, etwa für Beratung, Fortbildung oder Fahrten zu Besichtigungen, können bereits Betriebsausgaben sein. Bewahren Sie die Belege von Anfang an auf.

Ablauf

So arbeiten wir zusammen.

  1. Kennenlerngespräch

    15 Minuten, kostenlos: Wo stehen Sie, was ist geplant, und passt das zu uns?

  2. Zahlen und Unterlagen

    Sie geben uns Kaufangebot, Abschlüsse der abgebenden Praxis oder Ihre Planannahmen. Wir rechnen und melden uns mit Rückfragen.

  3. Planung und Vertrag

    Sie erhalten Liquiditäts- und Abschreibungsplan sowie unsere steuerlichen Hinweise zum Vertragsentwurf.

  4. Start der Praxis

    Wir übernehmen die Anmeldung beim Finanzamt, richten Buchführung und Lohn ein und begleiten Sie durch das erste Jahr.

Porträt Jannik Süß, Steuerberater

Ihr Ansprechpartner

Jannik Süß, Steuerberater

Steuerberater · Diplom-Finanzwirt (FH) · LL.M.

Jannik Süß war vier Jahre in der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen und anschließend bei Asset Managern und Banken tätig. Bei uns haben Sie einen festen Ansprechpartner, der Ihre steuerlichen Fragen einordnet und verständlich beantwortet.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Ihre Frage ist nicht dabei? Im Kennenlerngespräch klären wir, ob und wie wir Sie unterstützen können.

Ab wann sollte ich einen Steuerberater einbinden?

Möglichst bevor Sie einen Kauf- oder Gesellschaftsvertrag unterschreiben oder einen Kredit beantragen. Dann lassen sich Kaufpreisaufteilung, Finanzierung und Zeitpunkt noch gestalten. Bei einer Neugründung ist ein Vorlauf von einigen Monaten sinnvoll.

Was kostet die Begleitung einer Praxisgründung?

Die Gründungsbegleitung rechnen wir gesondert von der laufenden Betreuung ab, je nach Umfang pauschal oder nach der Steuerberatervergütungsverordnung. Sie erhalten vorab ein schriftliches Angebot.

Kann ich den Kaufpreis einer Praxis sofort absetzen?

In aller Regel nicht. Geräte und Einrichtung werden über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben, ein erworbener Praxiswert bei einer Einzelpraxis typischerweise über drei bis fünf Jahre. Gilt der Kaufpreis wirtschaftlich nur den Vorteil aus der Vertragsarztzulassung ab, ohne dass die Praxis fortgeführt wird, ist er nicht laufend abschreibbar.

Helfen Sie auch bei Zulassung und Vertragsrecht?

Wir übernehmen die steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen. Für das Zulassungsverfahren und die rechtliche Vertragsgestaltung empfehlen wir eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Medizinrecht und stimmen uns mit ihr oder ihm ab.

Begleiten Sie auch Gründungen außerhalb von Düsseldorf?

Ja. Wir arbeiten digital und betreuen Praxen deutschlandweit. Gespräche finden per Video statt, Unterlagen tauschen Sie sicher online mit uns aus.

Lassen Sie uns kurz sprechen.

Im kostenlosen Kennenlerngespräch klären wir in 15 Minuten, wo Sie stehen und ob unser Angebot zu Ihrer Praxis passt.

15 Minuten · unverbindlich · keine steuerliche Einzelfallberatung
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