Sie planen die Niederlassung
Sie wollen wissen, ob sich die eigene Praxis rechnet, und brauchen belastbare Zahlen für das Gespräch mit der Bank.
Leistung · Gründen
Für Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie weitere Heilberufe.
Ob Neugründung, Übernahme einer bestehenden Praxis oder Einstieg in eine Berufsausübungsgemeinschaft: Die Entscheidungen der ersten Monate prägen Steuerlast und Liquidität über Jahre. Wir begleiten Sie vom ersten Zahlenentwurf bis zur ersten Steuererklärung.
15 Minuten · kostenlos · unverbindlich · keine steuerliche Einzelfallberatung

Typische Situationen
Sie wollen wissen, ob sich die eigene Praxis rechnet, und brauchen belastbare Zahlen für das Gespräch mit der Bank.
Ein Kaufpreis steht im Raum. Sie wollen wissen, wofür Sie bezahlen und was Sie davon wann steuerlich absetzen können.
Sie erwerben einen Anteil an einer Gemeinschaftspraxis und wollen Gesellschaftsvertrag, Gewinnverteilung und Finanzierung verstehen.
Mehrere Gründerinnen oder Gründer, eine Praxis: Kapitalanteile, Gewinnverteilung und Rechtsform sollten von Anfang an steuerlich durchdacht sein.
Leistungsumfang
Darauf achten wir
Eine einzige Zeile „Inventar und Goodwill“ verschenkt Abschreibung oder führt zu Diskussionen mit dem Finanzamt. Wir sorgen für eine nachvollziehbare, dokumentierte Aufteilung.
Die Zulassung selbst ist nicht käuflich, sie vergibt der Zulassungsausschuss. Zahlen Sie wirtschaftlich nur für die Chance auf die Nachbesetzung und führen die Praxis nicht fort, ist dieser Betrag nicht laufend abschreibbar. Wie Ihre Übernahme einzuordnen ist, klären wir vor der Unterschrift.
Im ersten Jahr zahlen viele Gründerinnen und Gründer kaum Steuern. Im zweiten Jahr kommen Nachzahlung und Vorauszahlungen zusammen. Das planen wir von Anfang an in die Liquidität ein.
Ausgaben vor dem Start, etwa für Beratung, Fortbildung oder Fahrten zu Besichtigungen, können bereits Betriebsausgaben sein. Bewahren Sie die Belege von Anfang an auf.
Ablauf
15 Minuten, kostenlos: Wo stehen Sie, was ist geplant, und passt das zu uns?
Sie geben uns Kaufangebot, Abschlüsse der abgebenden Praxis oder Ihre Planannahmen. Wir rechnen und melden uns mit Rückfragen.
Sie erhalten Liquiditäts- und Abschreibungsplan sowie unsere steuerlichen Hinweise zum Vertragsentwurf.
Wir übernehmen die Anmeldung beim Finanzamt, richten Buchführung und Lohn ein und begleiten Sie durch das erste Jahr.
Ihr Ansprechpartner
Jannik Süß war vier Jahre in der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen und anschließend bei Asset Managern und Banken tätig. Bei uns haben Sie einen festen Ansprechpartner, der Ihre steuerlichen Fragen einordnet und verständlich beantwortet.
Häufige Fragen
Ihre Frage ist nicht dabei? Im Kennenlerngespräch klären wir, ob und wie wir Sie unterstützen können.
Möglichst bevor Sie einen Kauf- oder Gesellschaftsvertrag unterschreiben oder einen Kredit beantragen. Dann lassen sich Kaufpreisaufteilung, Finanzierung und Zeitpunkt noch gestalten. Bei einer Neugründung ist ein Vorlauf von einigen Monaten sinnvoll.
Die Gründungsbegleitung rechnen wir gesondert von der laufenden Betreuung ab, je nach Umfang pauschal oder nach der Steuerberatervergütungsverordnung. Sie erhalten vorab ein schriftliches Angebot.
In aller Regel nicht. Geräte und Einrichtung werden über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben, ein erworbener Praxiswert bei einer Einzelpraxis typischerweise über drei bis fünf Jahre. Gilt der Kaufpreis wirtschaftlich nur den Vorteil aus der Vertragsarztzulassung ab, ohne dass die Praxis fortgeführt wird, ist er nicht laufend abschreibbar.
Wir übernehmen die steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen. Für das Zulassungsverfahren und die rechtliche Vertragsgestaltung empfehlen wir eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Medizinrecht und stimmen uns mit ihr oder ihm ab.
Ja. Wir arbeiten digital und betreuen Praxen deutschlandweit. Gespräche finden per Video statt, Unterlagen tauschen Sie sicher online mit uns aus.
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Im kostenlosen Kennenlerngespräch klären wir in 15 Minuten, wo Sie stehen und ob unser Angebot zu Ihrer Praxis passt.