Sie gründen eine BAG
Sie praktizieren künftig gemeinsam mit Kolleginnen oder Kollegen. Gewinnverteilung, Einlagen und Entnahmen sollen von Anfang an fair und steuerlich sauber geregelt sein.
Leistung · Führen
Berufsausübungsgemeinschaft, Praxisgemeinschaft und MVZ.
Wer gemeinsam arbeitet, braucht klare Regeln für Gewinne, Kosten und den Ausstieg – und muss aufpassen, dass die Gemeinschaft nicht ungewollt gewerbesteuerpflichtig wird. Wir begleiten Gemeinschaftspraxen und Praxisgemeinschaften vom Gesellschaftsvertrag bis zur jährlichen Feststellungserklärung.
15 Minuten · kostenlos · unverbindlich · keine steuerliche Einzelfallberatung

Typische Situationen
Sie praktizieren künftig gemeinsam mit Kolleginnen oder Kollegen. Gewinnverteilung, Einlagen und Entnahmen sollen von Anfang an fair und steuerlich sauber geregelt sein.
In einer Praxisgemeinschaft bleibt jede Praxis selbständig, geteilt werden die Kosten. Die Umlage sollte nachvollziehbar sein und umsatzsteuerlich passen.
Anteilskauf, Abfindung oder Juniorpartnerschaft: Jeder Wechsel im Gesellschafterkreis hat steuerliche Folgen für alle Beteiligten.
Ob als Personengesellschaft oder GmbH: Die Rechtsform verändert Gewinnermittlung, Gewerbesteuer und Ihre persönliche Besteuerung.
Leistungsumfang
Darauf achten wir
Schon gewerbliche Nebenumsätze, etwa aus Produktverkäufen, können die gesamte Gemeinschaftspraxis gewerbesteuerpflichtig machen, wenn sie die Bagatellgrenzen überschreiten. Wir behalten das im Blick und schlagen bei Bedarf eine Ausgliederung vor.
Ist jemand nur dem Namen nach beteiligt, ohne Mitsprache und Risiko, kann das steuerlich bis zur Gewerbesteuer und sozialversicherungsrechtlich Folgen haben. Das betrifft vor allem Juniorpartner-Modelle.
Kostenerstattungen in einer Praxisgemeinschaft sind unter bestimmten Voraussetzungen umsatzsteuerfrei. Dafür muss die Umlage den tatsächlichen Kosten folgen.
Ausgaben, die Partnerinnen und Partner selbst tragen – etwa Fortbildung, Fahrtkosten oder Zinsen für die Finanzierung des Anteils – gehören in die Feststellungserklärung. Sonst gehen sie verloren.
Ablauf
15 Minuten, kostenlos: Wie ist Ihre Kooperation aufgebaut, und was steht an?
Sie geben uns Gesellschafts- oder Kooperationsvertrag, die letzten Abschlüsse und die Gewinnverteilung.
Wir prüfen Struktur, Risiken und Verteilung und besprechen das Ergebnis mit allen Partnerinnen und Partnern.
Wir betreuen die Gesellschaft und auf Wunsch die privaten Steuern der Gesellschafterinnen und Gesellschafter.
Ihr Ansprechpartner
Jannik Süß war vier Jahre in der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen und anschließend bei Asset Managern und Banken tätig. Bei uns haben Sie einen festen Ansprechpartner, der Ihre steuerlichen Fragen einordnet und verständlich beantwortet.
Häufige Fragen
Ihre Frage ist nicht dabei? Im Kennenlerngespräch klären wir, ob und wie wir Sie unterstützen können.
In der Berufsausübungsgemeinschaft arbeiten Sie gemeinsam und rechnen gemeinsam ab, der Gewinn wird verteilt. In der Praxisgemeinschaft bleibt jede Praxis wirtschaftlich selbständig; geteilt werden nur Kosten wie Räume, Personal oder Geräte.
Wenn sie neben der ärztlichen Tätigkeit nicht nur geringfügige gewerbliche Einkünfte erzielt, zum Beispiel aus Warenverkäufen. Dann kann die gesamte Gemeinschaft als gewerblich gelten. Auch Gesellschafter, die nicht selbst leitend und eigenverantwortlich tätig sind, können dieses Risiko auslösen.
Die Gesellschaft gibt eine Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung ab. Das Finanzamt verteilt den Gewinn dann auf die Partnerinnen und Partner, die ihn in ihrer eigenen Einkommensteuererklärung versteuern.
Ja. Bei einer MVZ-GmbH kommen Körperschaft- und Gewerbesteuer, Geschäftsführergehalt und Gewinnausschüttungen hinzu. Ob diese Rechtsform zu Ihnen passt, rechnen wir vorher mit Ihnen durch.
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Im kostenlosen Kennenlerngespräch klären wir in 15 Minuten, wo Sie stehen und ob unser Angebot zu Ihrer Praxis passt.