Die Abgabe ist in Sicht
In den nächsten Jahren wollen Sie Ihre Praxis übergeben. Sie möchten wissen, welcher Zeitpunkt steuerlich sinnvoll ist und was nach Steuern bleibt.
Leistung · Übergeben
Den Wert Ihrer Praxis sichern, die Steuer planen.
Der Verkauf der eigenen Praxis ist oft die größte finanzielle Entscheidung eines Berufslebens. Ob der Gewinn begünstigt besteuert wird, hängt von Zeitpunkt, Vertrag und Ihrer Tätigkeit nach der Übergabe ab. Wir planen das mit Ihnen – am besten einige Jahre vorher.
15 Minuten · kostenlos · unverbindlich · keine steuerliche Einzelfallberatung

Typische Situationen
In den nächsten Jahren wollen Sie Ihre Praxis übergeben. Sie möchten wissen, welcher Zeitpunkt steuerlich sinnvoll ist und was nach Steuern bleibt.
Ein konkretes Angebot oder ein Vertragsentwurf liegt vor. Sie wollen wissen, wie Kaufpreis und Vertragsklauseln steuerlich wirken.
Nach der Übergabe möchten Sie noch angestellt oder in Teilzeit mitarbeiten. Das ist möglich, muss aber steuerlich gut geplant sein.
Ihr Anteil wird verkauft oder abgefunden. Die Höhe der Abfindung und ihre Besteuerung hängen vom Gesellschaftsvertrag ab.
Leistungsumfang
Darauf achten wir
Freibetrag und ermäßigter Steuersatz setzen voraus, dass Sie das 55. Lebensjahr vollendet haben oder dauernd berufsunfähig sind. Beides wird nur einmal im Leben gewährt. Der Zeitpunkt sollte deshalb bewusst gewählt werden.
Wer nach dem Verkauf im bisherigen Umfeld in nennenswertem Umfang selbständig weiterpraktiziert, kann die Begünstigung verlieren. Eine Mitarbeit für die Käuferin oder den Käufer ist dagegen in der Regel unschädlich, wenn sie sauber vereinbart ist.
Wird der Kaufpreis in Raten oder als laufende Zahlung vereinbart, ändern sich Besteuerung und Risiko. Teilweise besteht ein Wahlrecht, das man vor Vertragsschluss kennen sollte.
Investitionen, Anschaffungen und die Gewinnentwicklung der letzten Jahre beeinflussen Kaufpreis und Steuer. Je früher wir planen, desto mehr lässt sich gestalten.
Ablauf
15 Minuten, kostenlos: Wann wollen Sie abgeben, und was ist schon geklärt?
Wir sehen uns Ihre Zahlen, Ihren Zeitplan und Ihre Pläne für die Zeit danach an.
Sie erhalten eine Berechnung, was nach Steuern bleibt, und Hinweise zu Zeitpunkt und Vertrag.
Wir begleiten die Übergabe steuerlich und erstellen die Erklärungen für das Abgabejahr.
Ihr Ansprechpartner
Jannik Süß war vier Jahre in der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen und anschließend bei Asset Managern und Banken tätig. Bei uns haben Sie einen festen Ansprechpartner, der Ihre steuerlichen Fragen einordnet und verständlich beantwortet.
Häufige Fragen
Ihre Frage ist nicht dabei? Im Kennenlerngespräch klären wir, ob und wie wir Sie unterstützen können.
Veräußerungsgewinn ist der Kaufpreis abzüglich Veräußerungskosten und Buchwerten. Er unterliegt der Einkommensteuer. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es einen Freibetrag von bis zu 45.000 Euro, der bei höheren Gewinnen abgeschmolzen wird, und einen ermäßigten Steuersatz.
Freibetrag und ermäßigter Steuersatz setzen voraus, dass Sie bei der Veräußerung das 55. Lebensjahr vollendet haben oder im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauernd berufsunfähig sind. Beides gibt es nur auf Antrag und nur einmal im Leben.
Ja, aber nicht in jeder Form. Eine Tätigkeit als Angestellte oder Angestellter für die Käuferin oder den Käufer ist in der Regel unschädlich. Führen Sie dagegen einen nicht nur geringen Teil Ihrer bisherigen Tätigkeit selbständig fort, kann die Begünstigung entfallen. Wir prüfen Ihre Pläne vorab.
Idealerweise drei bis fünf Jahre vorher. Dann lassen sich Zeitpunkt, Investitionen und die Entwicklung der Zahlen noch steuern.
Wird die gesamte Praxis übertragen, liegt meist eine Geschäftsveräußerung im Ganzen vor, die nicht der Umsatzsteuer unterliegt. Bei Teilverkäufen oder Praxen mit steuerpflichtigen Leistungen prüfen wir das gesondert.
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Im kostenlosen Kennenlerngespräch klären wir in 15 Minuten, wo Sie stehen und ob unser Angebot zu Ihrer Praxis passt.