Jannik Süß Steuerberatung Düsseldorf 15 Min. kennenlernen

Leistung · Übergeben

Praxisabgabe und Nachfolge – mit Plan statt Steuerüberraschung.

Den Wert Ihrer Praxis sichern, die Steuer planen.

Der Verkauf der eigenen Praxis ist oft die größte finanzielle Entscheidung eines Berufslebens. Ob der Gewinn begünstigt besteuert wird, hängt von Zeitpunkt, Vertrag und Ihrer Tätigkeit nach der Übergabe ab. Wir planen das mit Ihnen – am besten einige Jahre vorher.

15 Minuten · kostenlos · unverbindlich · keine steuerliche Einzelfallberatung

Erfahrener Arzt im Gespräch in seiner Praxis

Typische Situationen

Wann wir Sie begleiten.

Die Abgabe ist in Sicht

In den nächsten Jahren wollen Sie Ihre Praxis übergeben. Sie möchten wissen, welcher Zeitpunkt steuerlich sinnvoll ist und was nach Steuern bleibt.

Es gibt eine Interessentin oder einen Interessenten

Ein konkretes Angebot oder ein Vertragsentwurf liegt vor. Sie wollen wissen, wie Kaufpreis und Vertragsklauseln steuerlich wirken.

Sie wollen weiterarbeiten

Nach der Übergabe möchten Sie noch angestellt oder in Teilzeit mitarbeiten. Das ist möglich, muss aber steuerlich gut geplant sein.

Sie scheiden aus einer BAG aus

Ihr Anteil wird verkauft oder abgefunden. Die Höhe der Abfindung und ihre Besteuerung hängen vom Gesellschaftsvertrag ab.

Leistungsumfang

Das übernehmen wir für Sie.

Vorbereitung

  • Steuerliche Planung des Abgabezeitpunkts
  • Schätzung von Veräußerungsgewinn und Steuerbelastung
  • Aufbereitung der Zahlen als Grundlage für die Kaufpreisfindung
  • Klärung, welche Gegenstände Sie ins Privatvermögen übernehmen

Verkauf und Vertrag

  • Steuerliche Prüfung des Kaufvertrags
  • Kaufpreisaufteilung, Einmalzahlung oder Raten
  • Abstimmung mit Medizinrecht und Praxisbewertung
  • Umsatzsteuerliche Behandlung der Übertragung

Nach der Abgabe

  • Ermittlung des Veräußerungsgewinns
  • Antrag auf Freibetrag und ermäßigten Steuersatz
  • Abschluss der Praxisbuchführung und letzte Gewinnermittlung
  • Private Steuerplanung für den Ruhestand

Darauf achten wir

Typische Fallstricke – und wie wir sie vermeiden.

Die Begünstigung gibt es nur einmal

Freibetrag und ermäßigter Steuersatz setzen voraus, dass Sie das 55. Lebensjahr vollendet haben oder dauernd berufsunfähig sind. Beides wird nur einmal im Leben gewährt. Der Zeitpunkt sollte deshalb bewusst gewählt werden.

Weiterarbeit richtig gestalten

Wer nach dem Verkauf im bisherigen Umfeld in nennenswertem Umfang selbständig weiterpraktiziert, kann die Begünstigung verlieren. Eine Mitarbeit für die Käuferin oder den Käufer ist dagegen in der Regel unschädlich, wenn sie sauber vereinbart ist.

Raten oder Einmalzahlung

Wird der Kaufpreis in Raten oder als laufende Zahlung vereinbart, ändern sich Besteuerung und Risiko. Teilweise besteht ein Wahlrecht, das man vor Vertragsschluss kennen sollte.

Früh planen schafft Spielraum

Investitionen, Anschaffungen und die Gewinnentwicklung der letzten Jahre beeinflussen Kaufpreis und Steuer. Je früher wir planen, desto mehr lässt sich gestalten.

Ablauf

So arbeiten wir zusammen.

  1. Kennenlerngespräch

    15 Minuten, kostenlos: Wann wollen Sie abgeben, und was ist schon geklärt?

  2. Bestandsaufnahme

    Wir sehen uns Ihre Zahlen, Ihren Zeitplan und Ihre Pläne für die Zeit danach an.

  3. Steuerplanung

    Sie erhalten eine Berechnung, was nach Steuern bleibt, und Hinweise zu Zeitpunkt und Vertrag.

  4. Übergabe und Abschluss

    Wir begleiten die Übergabe steuerlich und erstellen die Erklärungen für das Abgabejahr.

Porträt Jannik Süß, Steuerberater

Ihr Ansprechpartner

Jannik Süß, Steuerberater

Steuerberater · Diplom-Finanzwirt (FH) · LL.M.

Jannik Süß war vier Jahre in der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen und anschließend bei Asset Managern und Banken tätig. Bei uns haben Sie einen festen Ansprechpartner, der Ihre steuerlichen Fragen einordnet und verständlich beantwortet.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Ihre Frage ist nicht dabei? Im Kennenlerngespräch klären wir, ob und wie wir Sie unterstützen können.

Wie wird der Gewinn aus dem Praxisverkauf besteuert?

Veräußerungsgewinn ist der Kaufpreis abzüglich Veräußerungskosten und Buchwerten. Er unterliegt der Einkommensteuer. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es einen Freibetrag von bis zu 45.000 Euro, der bei höheren Gewinnen abgeschmolzen wird, und einen ermäßigten Steuersatz.

Ab welchem Alter gibt es die Steuervergünstigung?

Freibetrag und ermäßigter Steuersatz setzen voraus, dass Sie bei der Veräußerung das 55. Lebensjahr vollendet haben oder im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauernd berufsunfähig sind. Beides gibt es nur auf Antrag und nur einmal im Leben.

Darf ich nach dem Verkauf weiter als Ärztin oder Arzt arbeiten?

Ja, aber nicht in jeder Form. Eine Tätigkeit als Angestellte oder Angestellter für die Käuferin oder den Käufer ist in der Regel unschädlich. Führen Sie dagegen einen nicht nur geringen Teil Ihrer bisherigen Tätigkeit selbständig fort, kann die Begünstigung entfallen. Wir prüfen Ihre Pläne vorab.

Wie früh sollte ich die Praxisabgabe planen?

Idealerweise drei bis fünf Jahre vorher. Dann lassen sich Zeitpunkt, Investitionen und die Entwicklung der Zahlen noch steuern.

Fällt beim Praxisverkauf Umsatzsteuer an?

Wird die gesamte Praxis übertragen, liegt meist eine Geschäftsveräußerung im Ganzen vor, die nicht der Umsatzsteuer unterliegt. Bei Teilverkäufen oder Praxen mit steuerpflichtigen Leistungen prüfen wir das gesondert.

Lassen Sie uns kurz sprechen.

Im kostenlosen Kennenlerngespräch klären wir in 15 Minuten, wo Sie stehen und ob unser Angebot zu Ihrer Praxis passt.

15 Minuten · unverbindlich · keine steuerliche Einzelfallberatung
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