Jannik Süß Steuerberatung Düsseldorf 15 Min. kennenlernen

Leistung · Führen

Umsatzsteuer in der Praxis – rechtzeitig geklärt.

IGeL, Ästhetik, Gutachten und Verkäufe richtig einordnen.

Heilbehandlungen sind von der Umsatzsteuer befreit. Bietet Ihre Praxis aber Leistungen ohne therapeutisches Ziel an, kann Umsatzsteuer anfallen – oft unbemerkt über Jahre. Wir prüfen Ihr Leistungsangebot und sorgen dafür, dass Rechnungen, Meldungen und Preise stimmen.

15 Minuten · kostenlos · unverbindlich · keine steuerliche Einzelfallberatung

Behandlungsraum einer ästhetischen Praxis

Typische Situationen

Wann wir Sie begleiten.

Sie bieten IGeL an

Manche Selbstzahlerleistungen sind Heilbehandlung, andere nicht. Entscheidend ist der Zweck der einzelnen Leistung, nicht ihre Bezeichnung.

Sie erweitern um Ästhetik

Behandlungen ohne medizinische Indikation, etwa mit Botulinumtoxin, Fillern oder Laser, sind in der Regel umsatzsteuerpflichtig.

Sie erstellen Gutachten

Gutachten, etwa für Versicherungen oder Gerichte, dienen oft nicht der Heilbehandlung und sind dann steuerpflichtig.

Sie verkaufen Produkte

Pflegeprodukte, Kosmetik oder Nahrungsergänzungsmittel aus der Praxis sind in aller Regel steuerpflichtig.

Leistungsumfang

Das übernehmen wir für Sie.

Prüfung

  • Durchsicht Ihres Leistungsangebots auf steuerpflichtige Umsätze
  • Einordnung von IGeL, Ästhetik, Gutachten, Vorträgen und Verkäufen
  • Bei Zahnarztpraxen: Umsätze aus dem eigenen Praxislabor
  • Einschätzung der Risiken für zurückliegende Jahre

Umsetzung

  • Prüfung der Kleinunternehmerregelung
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Jahreserklärung
  • Rechnungsvorlagen mit den nötigen Angaben
  • Aufteilung der Vorsteuer bei gemischt genutzten Kosten

Gestaltung

  • Preise bei steuerpflichtigen Leistungen richtig kalkulieren
  • Neue Leistungen vorab durchrechnen
  • Umsatzsteuer bei Praxisgemeinschaften und Kostenteilung
  • Umgang mit E-Rechnungen im Praxisalltag

Darauf achten wir

Typische Fallstricke – und wie wir sie vermeiden.

Der Zweck entscheidet, nicht der Name

Steuerfrei ist eine Leistung nur, wenn sie einem therapeutischen Ziel dient. Eine Bezeichnung als „Vorsorge“ auf der Rechnung reicht dafür nicht.

Die Kleinunternehmergrenze ist schnell erreicht

Steuerfreie Heilbehandlungen zählen dabei nicht mit, die steuerpflichtigen Umsätze aber vollständig. Wächst dieser Teil, kann die Grenze unter Umständen schon während des Jahres überschritten sein.

Kein automatischer Vorsteuerabzug

Wer steuerfreie Heilbehandlungen erbringt, kann die Umsatzsteuer aus zugehörigen Einkäufen nicht zurückholen. Bei gemischter Nutzung muss aufgeteilt werden.

Nachzahlungen für Vorjahre

Wurden steuerpflichtige Leistungen ohne Umsatzsteuer abgerechnet, wird die Steuer später aus den Bruttopreisen herausgerechnet – zuzüglich Zinsen. Je früher das geklärt ist, desto besser.

Ablauf

So arbeiten wir zusammen.

  1. Kennenlerngespräch

    15 Minuten, kostenlos: Welche Leistungen bieten Sie an, und wo sehen Sie Fragen?

  2. Leistungsliste

    Sie geben uns Ihre Preisliste oder die Abrechnungsdaten Ihrer Selbstzahlerleistungen.

  3. Einordnung

    Wir ordnen jede Leistung ein und zeigen, wo Umsatzsteuer anfällt und was zu tun ist.

  4. Umsetzung

    Wir passen Rechnungen und Meldungen an und behalten neue Leistungen im Blick.

Porträt Jannik Süß, Steuerberater

Ihr Ansprechpartner

Jannik Süß, Steuerberater

Steuerberater · Diplom-Finanzwirt (FH) · LL.M.

Jannik Süß war vier Jahre in der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen und anschließend bei Asset Managern und Banken tätig. Bei uns haben Sie einen festen Ansprechpartner, der Ihre steuerlichen Fragen einordnet und verständlich beantwortet.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Ihre Frage ist nicht dabei? Im Kennenlerngespräch klären wir, ob und wie wir Sie unterstützen können.

Sind IGeL immer umsatzsteuerpflichtig?

Nein. Entscheidend ist, ob die einzelne Leistung einem therapeutischen Ziel dient, also der Diagnose, Behandlung oder Vorbeugung einer Krankheit. Viele IGeL sind deshalb steuerfrei, andere nicht. Wir prüfen das Leistung für Leistung.

Ist die professionelle Zahnreinigung steuerfrei?

In der Regel ja, wenn sie der Vorbeugung von Zahnerkrankungen dient. Rein kosmetische Leistungen wie Bleaching sind dagegen meist steuerpflichtig, es sei denn, sie beheben Folgen einer vorangegangenen Behandlung.

Was gilt für Umsätze aus dem Praxislabor?

Stellt eine Zahnarztpraxis Zahnersatz im eigenen Labor her, ist diese Lieferung umsatzsteuerpflichtig, in der Regel zum ermäßigten Steuersatz. Die Kleinunternehmergrenze ist hier besonders schnell erreicht.

Muss meine Praxis E-Rechnungen empfangen können?

Ja. Seit 2025 müssen grundsätzlich alle Unternehmerinnen und Unternehmer E-Rechnungen von anderen Unternehmen empfangen können, auch bei ausschließlich steuerfreien Umsätzen. Ein E-Mail-Postfach genügt dafür in der Regel.

Was passiert, wenn ich bisher keine Umsatzsteuer abgerechnet habe?

Dann sollten wir zügig prüfen, ob und in welchem Umfang Steuer nachzuerklären ist. Eine rechtzeitige Berichtigung ist fast immer günstiger als eine Feststellung bei der Betriebsprüfung.

Lassen Sie uns kurz sprechen.

Im kostenlosen Kennenlerngespräch klären wir in 15 Minuten, wo Sie stehen und ob unser Angebot zu Ihrer Praxis passt.

15 Minuten · unverbindlich · keine steuerliche Einzelfallberatung
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