Die Buchführung hängt hinterher
Belege stapeln sich, Auswertungen kommen spät oder gar nicht. Sie wollen aktuelle Zahlen, ohne selbst zu buchen.
Leistung · Führen
Buchführung, Lohn und Jahresabschluss aus einer Hand.
Ihre Praxis soll laufen, die Steuer nebenher. Wir übernehmen Buchführung, Lohnabrechnung, Jahresabschluss und Steuererklärungen – digital und zu einer festen monatlichen Pauschale. Sie sehen regelmäßig, wo Ihre Praxis wirtschaftlich steht.
15 Minuten · kostenlos · unverbindlich · keine steuerliche Einzelfallberatung

Typische Situationen
Belege stapeln sich, Auswertungen kommen spät oder gar nicht. Sie wollen aktuelle Zahlen, ohne selbst zu buchen.
Zu wenig Erreichbarkeit, zu wenig Heilberufe-Wissen oder unklare Rechnungen: Wir übernehmen die Daten von Ihrer bisherigen Kanzlei.
Mehr Personal, neue Leistungen, vielleicht ein zweiter Standort. Die steuerliche Betreuung soll mitwachsen.
Nicht nur Pflichterfüllung, sondern eine Einschätzung: Wie entwickelt sich der Gewinn, und was bleibt nach Steuern?
Leistungsumfang
Ihr Team soll pünktlich und korrekt bezahlt werden, und Sie sollen sich nicht mit Beitragssätzen, Meldefristen oder Umlagen beschäftigen müssen. Wir übernehmen die monatliche Abrechnung, alle Meldungen und die Bescheinigungen für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Bei Neueinstellungen geben Sie uns die Personalunterlagen, den Rest erledigen wir.
Auf Wunsch prüfen wir, welche steuerfreien oder pauschal versteuerten Zusatzleistungen zu Ihrer Praxis passen. Für Ihr Team bleibt so mehr netto vom Brutto, für Sie bleiben die Kosten planbar.
Jeden Steuerbescheid gleichen wir mit der Erklärung ab. Weicht er ab, legen wir fristgerecht Einspruch ein. Kündigt das Finanzamt eine Betriebsprüfung oder Lohnsteuer-Außenprüfung an, bereiten wir sie mit Ihnen vor und begleiten sie bis zur Schlussbesprechung.
Mehr zu Einspruch und BetriebsprüfungDarauf achten wir
Abschläge und Restzahlungen der KV oder KZV fließen zeitversetzt. Rund um den Jahreswechsel gelten für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen Sonderregeln. Wir ordnen jede Zahlung dem richtigen Jahr zu.
Die Abrechnungsstelle zieht ihre Gebühren vor der Auszahlung ab. Zu erfassen sind trotzdem die vollen Honorare und die Gebühr als Ausgabe – sonst stimmen Umsatz und Kosten nicht.
Steigt oder sinkt Ihr Gewinn deutlich, sollten die Vorauszahlungen angepasst werden. Das vermeidet hohe Nachzahlungen und schont die Liquidität.
Bieten Sie IGeL, ästhetische Leistungen oder Gutachten an, kann Umsatzsteuer anfallen. Wir prüfen das laufend, nicht erst beim Jahresabschluss.
Ablauf
15 Minuten, kostenlos: Wir besprechen Ihre Praxis und Ihren Bedarf.
Nach einer kurzen Bedarfsanalyse erhalten Sie ein schriftliches Angebot, laufende und einmalige Leistungen klar getrennt.
Wir übernehmen die Daten von Ihrer bisherigen Kanzlei und richten den digitalen Belegaustausch ein.
Sie laden Belege hoch, wir buchen und rechnen ab und melden uns mit Auswertung und Hinweisen.
Ihr Ansprechpartner
Jannik Süß war vier Jahre in der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen und anschließend bei Asset Managern und Banken tätig. Bei uns haben Sie einen festen Ansprechpartner, der Ihre steuerlichen Fragen einordnet und verständlich beantwortet.
Häufige Fragen
Ihre Frage ist nicht dabei? Im Kennenlerngespräch klären wir, ob und wie wir Sie unterstützen können.
In der Regel über eine feste monatliche Pauschale. Ihre Höhe richtet sich nach Praxisstruktur, Buchungsvolumen, Anzahl der Beschäftigten und vereinbartem Leistungsumfang. Sie erhalten vorab ein schriftliches Angebot. Mit unserem Honorarrechner sehen Sie vorher, in welcher Spanne Praxen wie Ihre liegen.
Sie erteilen uns eine Vollmacht, und wir stimmen die Datenübergabe mit Ihrer bisherigen Kanzlei ab. Ein Wechsel ist grundsätzlich auch während des Jahres möglich; den sinnvollsten Zeitpunkt besprechen wir mit Ihnen.
Nein. Sie laden Belege digital hoch oder fotografieren sie. Ihre Kontoumsätze erhalten wir nach Ihrer Freigabe direkt von der Bank. Papier brauchen wir nur in Ausnahmefällen.
Eingangs- und Ausgangsrechnungen, die Abrechnungen von KV oder KZV und der PVS sowie für die Lohnabrechnung die Änderungen im Team, etwa Neueinstellungen oder Krankheitszeiten.
Ja. Die Einkommensteuererklärung umfasst Ihre Praxiseinkünfte und Ihre privaten Einkünfte, etwa aus Kapitalvermögen oder Vermietung.
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Im kostenlosen Kennenlerngespräch klären wir in 15 Minuten, wo Sie stehen und ob unser Angebot zu Ihrer Praxis passt.