Jannik Süß Steuerberatung Düsseldorf 15 Min. kennenlernen

Leistung · Absichern

Einspruch und Betriebsprüfung – wir kennen beide Seiten.

Vier Jahre Finanzverwaltung NRW, heute auf Ihrer Seite.

Ein Steuerbescheid weicht ab, das Finanzamt stellt Rückfragen oder kündigt eine Prüfung an. Jannik Süß war vier Jahre in der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen tätig. Wir wissen, wie das Finanzamt arbeitet, worauf Prüferinnen und Prüfer achten und wie man sachlich und wirksam dagegenhält.

15 Minuten · kostenlos · unverbindlich · keine steuerliche Einzelfallberatung

Aktenordner und Bescheid auf einem Schreibtisch

Typische Situationen

Wann wir Sie begleiten.

Der Bescheid weicht ab

Das Finanzamt hat Ausgaben gestrichen oder Einnahmen anders angesetzt, als Sie erklärt haben.

Es gibt Rückfragen

Ein Schreiben vom Finanzamt verlangt Belege oder Erläuterungen, oft mit kurzer Frist.

Eine Prüfung ist angekündigt

Sie haben eine Prüfungsanordnung erhalten: Betriebsprüfung, Lohnsteuer-Außenprüfung oder Umsatzsteuer-Sonderprüfung.

Ein Verfahren läuft schon

Ein Einspruch oder eine Prüfung ist bereits im Gang, und Sie möchten eine zweite Einschätzung oder einen neuen Ansprechpartner.

Leistungsumfang

Das übernehmen wir für Sie.

Bescheide und Einspruch

  • Prüfung jedes Bescheids auf Abweichungen
  • Begründeter Einspruch innerhalb der Monatsfrist
  • Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bei strittigen Zahlungen
  • Kommunikation mit dem Finanzamt bis zur Erledigung

Betriebsprüfung

  • Durchsicht der Prüfungsanordnung und Absprache des Ablaufs
  • Vorbereitung der Unterlagen und der kritischen Punkte
  • Ansprechpartner für die Prüferin oder den Prüfer
  • Begleitung der Schlussbesprechung und Prüfung des Berichts

Vorbeugen

  • Ordnungsgemäße Kassenführung bei Barzahlungen
  • Dokumentation von Fahrzeug, Arbeitszimmer und Bewirtung
  • Rechtzeitige Berichtigung erkannter Fehler
  • Nachvollziehbare Belege für steuerpflichtige Leistungen

Darauf achten wir

Typische Fallstricke – und wie wir sie vermeiden.

Fristen überwachen wir

Mit Ihrer Vollmacht gehen Steuerbescheide in der Regel direkt an uns. Wir prüfen jeden Bescheid sofort und überwachen die Einspruchsfrist von einem Monat. Erhalten Sie selbst Post vom Finanzamt, etwa Rückfragen oder eine Prüfungsanordnung, leiten Sie sie bitte gleich weiter.

Einspruch stoppt die Zahlung nicht

Auch nach einem Einspruch bleibt die festgesetzte Steuer fällig. Nur ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung kann die Zahlung aufschieben.

Bargeld und Selbstzahler im Fokus

Bei Praxen mit Barzahlungen achten Prüferinnen und Prüfer besonders auf die Kassenführung und auf steuerpflichtige Leistungen. Eine lückenhafte Kasse kann zu Hinzuschätzungen führen.

Nicht alles schriftlich ausfechten

Viele Streitpunkte lassen sich in einem sachlichen Gespräch klären. Wir wissen aus der Verwaltung, wann eine Einigung sinnvoll ist und wann sich der Einspruch lohnt.

Ablauf

So arbeiten wir zusammen.

  1. Bescheid oder Schreiben liegt vor

    Bescheide erhalten wir mit Ihrer Vollmacht meist direkt. Andere Post vom Finanzamt schicken Sie uns als Foto oder PDF.

  2. Einschätzung

    Wir sagen Ihnen, was strittig ist, welche Fristen laufen und wie wir vorgehen würden.

  3. Vertretung

    Wir legen Einspruch ein oder bereiten die Prüfung vor und sind Ansprechpartner für das Finanzamt.

  4. Abschluss

    Wir prüfen Einspruchsentscheidung oder Prüfungsbericht und sagen Ihnen, ob weitere Schritte sinnvoll sind.

Porträt Jannik Süß, Steuerberater

Ihr Ansprechpartner

Jannik Süß, Steuerberater

Steuerberater · Diplom-Finanzwirt (FH) · LL.M.

Jannik Süß war vier Jahre in der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen und anschließend bei Asset Managern und Banken tätig. Bei uns haben Sie einen festen Ansprechpartner, der Ihre steuerlichen Fragen einordnet und verständlich beantwortet.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Ihre Frage ist nicht dabei? Im Kennenlerngespräch klären wir, ob und wie wir Sie unterstützen können.

Wie lange habe ich Zeit für einen Einspruch?

Einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. Betreuen wir Sie bereits, erhalten wir die Bescheide mit Ihrer Vollmacht in der Regel direkt und überwachen die Frist. Kommen Sie mit einem Bescheid neu zu uns, schicken Sie ihn bitte sofort – nach Fristablauf ist eine Korrektur nur noch in Ausnahmefällen möglich.

Wie oft werden Arztpraxen geprüft?

Das hängt vor allem von der Größe der Praxis ab. Größere Praxen werden häufiger geprüft, kleinere eher stichprobenartig oder aus konkretem Anlass. Lohnsteuer-Außenprüfungen kommen unabhängig davon vor.

Was passiert bei einer Betriebsprüfung?

Die Prüferin oder der Prüfer sieht sich ausgewählte Jahre an, häufig drei. Am Ende stehen eine Schlussbesprechung und ein Prüfungsbericht, aus dem sich gegebenenfalls geänderte Bescheide ergeben.

Übernehmen Sie Einsprüche, auch wenn Sie die Erklärung nicht erstellt haben?

Ja. Wir prüfen den Bescheid und die zugrunde liegende Erklärung und übernehmen den Einspruch. Das ist oft auch ein guter Einstieg in eine dauerhafte Zusammenarbeit.

Was kostet ein Einspruch oder die Begleitung einer Prüfung?

Einsprüche und Prüfungsbegleitung sind nicht Teil der laufenden Pauschale, soweit nichts anderes vereinbart ist. Wir sagen Ihnen vorab, mit welchem Aufwand zu rechnen ist.

Lassen Sie uns kurz sprechen.

Im kostenlosen Kennenlerngespräch klären wir in 15 Minuten, wo Sie stehen und ob unser Angebot zu Ihrer Praxis passt.

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