Der Bescheid weicht ab
Das Finanzamt hat Ausgaben gestrichen oder Einnahmen anders angesetzt, als Sie erklärt haben.
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Vier Jahre Finanzverwaltung NRW, heute auf Ihrer Seite.
Ein Steuerbescheid weicht ab, das Finanzamt stellt Rückfragen oder kündigt eine Prüfung an. Jannik Süß war vier Jahre in der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen tätig. Wir wissen, wie das Finanzamt arbeitet, worauf Prüferinnen und Prüfer achten und wie man sachlich und wirksam dagegenhält.
15 Minuten · kostenlos · unverbindlich · keine steuerliche Einzelfallberatung

Typische Situationen
Das Finanzamt hat Ausgaben gestrichen oder Einnahmen anders angesetzt, als Sie erklärt haben.
Ein Schreiben vom Finanzamt verlangt Belege oder Erläuterungen, oft mit kurzer Frist.
Sie haben eine Prüfungsanordnung erhalten: Betriebsprüfung, Lohnsteuer-Außenprüfung oder Umsatzsteuer-Sonderprüfung.
Ein Einspruch oder eine Prüfung ist bereits im Gang, und Sie möchten eine zweite Einschätzung oder einen neuen Ansprechpartner.
Leistungsumfang
Darauf achten wir
Mit Ihrer Vollmacht gehen Steuerbescheide in der Regel direkt an uns. Wir prüfen jeden Bescheid sofort und überwachen die Einspruchsfrist von einem Monat. Erhalten Sie selbst Post vom Finanzamt, etwa Rückfragen oder eine Prüfungsanordnung, leiten Sie sie bitte gleich weiter.
Auch nach einem Einspruch bleibt die festgesetzte Steuer fällig. Nur ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung kann die Zahlung aufschieben.
Bei Praxen mit Barzahlungen achten Prüferinnen und Prüfer besonders auf die Kassenführung und auf steuerpflichtige Leistungen. Eine lückenhafte Kasse kann zu Hinzuschätzungen führen.
Viele Streitpunkte lassen sich in einem sachlichen Gespräch klären. Wir wissen aus der Verwaltung, wann eine Einigung sinnvoll ist und wann sich der Einspruch lohnt.
Ablauf
Bescheide erhalten wir mit Ihrer Vollmacht meist direkt. Andere Post vom Finanzamt schicken Sie uns als Foto oder PDF.
Wir sagen Ihnen, was strittig ist, welche Fristen laufen und wie wir vorgehen würden.
Wir legen Einspruch ein oder bereiten die Prüfung vor und sind Ansprechpartner für das Finanzamt.
Wir prüfen Einspruchsentscheidung oder Prüfungsbericht und sagen Ihnen, ob weitere Schritte sinnvoll sind.
Ihr Ansprechpartner
Jannik Süß war vier Jahre in der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen und anschließend bei Asset Managern und Banken tätig. Bei uns haben Sie einen festen Ansprechpartner, der Ihre steuerlichen Fragen einordnet und verständlich beantwortet.
Häufige Fragen
Ihre Frage ist nicht dabei? Im Kennenlerngespräch klären wir, ob und wie wir Sie unterstützen können.
Einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. Betreuen wir Sie bereits, erhalten wir die Bescheide mit Ihrer Vollmacht in der Regel direkt und überwachen die Frist. Kommen Sie mit einem Bescheid neu zu uns, schicken Sie ihn bitte sofort – nach Fristablauf ist eine Korrektur nur noch in Ausnahmefällen möglich.
Das hängt vor allem von der Größe der Praxis ab. Größere Praxen werden häufiger geprüft, kleinere eher stichprobenartig oder aus konkretem Anlass. Lohnsteuer-Außenprüfungen kommen unabhängig davon vor.
Die Prüferin oder der Prüfer sieht sich ausgewählte Jahre an, häufig drei. Am Ende stehen eine Schlussbesprechung und ein Prüfungsbericht, aus dem sich gegebenenfalls geänderte Bescheide ergeben.
Ja. Wir prüfen den Bescheid und die zugrunde liegende Erklärung und übernehmen den Einspruch. Das ist oft auch ein guter Einstieg in eine dauerhafte Zusammenarbeit.
Einsprüche und Prüfungsbegleitung sind nicht Teil der laufenden Pauschale, soweit nichts anderes vereinbart ist. Wir sagen Ihnen vorab, mit welchem Aufwand zu rechnen ist.
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Im kostenlosen Kennenlerngespräch klären wir in 15 Minuten, wo Sie stehen und ob unser Angebot zu Ihrer Praxis passt.