Ihr Depot wird größer
Mehrere Banken, ausländische Dividenden, ETFs, vielleicht Anleihen oder Optionen. Die Steuerbescheinigungen passen nicht immer zusammen.
Leistung · Absichern
Depot, Immobilie und Altersvorsorge steuerlich im Griff.
Wer gut verdient, baut privat Vermögen auf: Depot, ETF-Sparplan, Immobilie, Basisrente. Damit wird auch die Einkommensteuererklärung anspruchsvoller. Jannik Süß war bei Asset Managern und Banken tätig und kennt Kapitalertragsteuer, Steuerbescheinigungen und Quellensteuer aus der Praxis der Institute.
15 Minuten · kostenlos · unverbindlich · keine steuerliche Einzelfallberatung

Typische Situationen
Mehrere Banken, ausländische Dividenden, ETFs, vielleicht Anleihen oder Optionen. Die Steuerbescheinigungen passen nicht immer zusammen.
Erträge aus ausländischen Konten und Depots werden nicht automatisch versteuert und müssen vollständig in die Erklärung.
Abschreibung, Erhaltungsaufwand und Finanzierung sollen von Anfang an richtig erfasst werden.
Versorgungswerk, Basisrente, private Vorsorge: Sie wollen wissen, was sich steuerlich wie auswirkt.
Leistungsumfang
Wir beraten steuerlich, nicht zur Geldanlage. Welche Anlage zu Ihnen passt, entscheiden Sie mit Ihrer Bank oder Finanzberatung – wir zeigen Ihnen die steuerlichen Folgen.
Darauf achten wir
Banken verrechnen Verluste nur im eigenen Haus. Verluste bei der einen und Gewinne bei der anderen Bank gleichen Sie nur über die Steuererklärung aus – dafür brauchen Sie eine Verlustbescheinigung, die bis zum 15. Dezember beantragt werden muss.
Viele Staaten behalten mehr Quellensteuer ein, als in Deutschland angerechnet werden kann. Den Rest gibt es nur über einen Erstattungsantrag im jeweiligen Staat zurück.
Bei Depots im Ausland behält niemand deutsche Abgeltungsteuer ein. Die Erträge gehören vollständig in die Erklärung, einschließlich der Vorabpauschale für Fonds und ETFs.
Liegt Ihr persönlicher Steuersatz in einem Jahr unter 25 Prozent, etwa in der Gründungsphase oder im Ruhestand, kann die Günstigerprüfung Kapitalertragsteuer zurückbringen.
Ablauf
15 Minuten, kostenlos: Welche Einkünfte haben Sie, und wo drückt der Schuh?
Sie geben uns Steuerbescheinigungen, Auszüge ausländischer Depots und Vertragsunterlagen.
Wir erstellen die Erklärung, prüfen die Bescheinigungen auf Fehler und beantragen, was Ihnen zusteht.
Sie erhalten Hinweise für das laufende Jahr, etwa zu Verlustbescheinigungen oder Freistellungsaufträgen.
Ihr Ansprechpartner
Jannik Süß war vier Jahre in der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen und anschließend bei Asset Managern und Banken tätig. Bei uns haben Sie einen festen Ansprechpartner, der Ihre steuerlichen Fragen einordnet und verständlich beantwortet.
Häufige Fragen
Ihre Frage ist nicht dabei? Im Kennenlerngespräch klären wir, ob und wie wir Sie unterstützen können.
Bei einem einzigen deutschen Depot oft nicht. Sobald Sie mehrere Banken, Verluste, ausländische Quellensteuer, ein Depot im Ausland oder einen niedrigen persönlichen Steuersatz haben, lohnt sich die Angabe oder ist sogar Pflicht.
Der in Deutschland nicht anrechenbare Teil kann nur im Quellenstaat zurückgefordert werden, meist mit einem eigenen Antrag und einer Ansässigkeitsbescheinigung Ihres Finanzamts. Ob sich das lohnt, hängt von der Höhe der Beträge ab.
Eine jährliche Mindestbesteuerung von Fonds und ETFs, auch wenn sie nichts ausschütten. Bei deutschen Depots zieht die Bank die Steuer automatisch ein; bei ausländischen Depots muss die Vorabpauschale in die Steuererklärung.
Ja, als Sonderausgaben im Rahmen des Höchstbetrags für Altersvorsorgeaufwendungen. Auf diesen Höchstbetrag werden auch Beiträge zu einer Basisrente angerechnet. Wir prüfen, wie viel Spielraum bleibt.
Nein. Wir beraten steuerlich und zeigen, wie sich eine Entscheidung auf Ihre Steuer auswirkt. Eine Anlage- oder Vermögensberatung übernehmen wir nicht.
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Im kostenlosen Kennenlerngespräch klären wir in 15 Minuten, wo Sie stehen und ob unser Angebot zu Ihrer Praxis passt.