Jannik Süß Steuerberatung Düsseldorf 15 Min. kennenlernen

Leistung · Absichern

Private Steuern – mit besonderem Blick auf Ihre Kapitalerträge.

Depot, Immobilie und Altersvorsorge steuerlich im Griff.

Wer gut verdient, baut privat Vermögen auf: Depot, ETF-Sparplan, Immobilie, Basisrente. Damit wird auch die Einkommensteuererklärung anspruchsvoller. Jannik Süß war bei Asset Managern und Banken tätig und kennt Kapitalertragsteuer, Steuerbescheinigungen und Quellensteuer aus der Praxis der Institute.

15 Minuten · kostenlos · unverbindlich · keine steuerliche Einzelfallberatung

Unterlagen und Laptop mit Depotübersicht auf einem Schreibtisch

Typische Situationen

Wann wir Sie begleiten.

Ihr Depot wird größer

Mehrere Banken, ausländische Dividenden, ETFs, vielleicht Anleihen oder Optionen. Die Steuerbescheinigungen passen nicht immer zusammen.

Sie haben ein Depot im Ausland

Erträge aus ausländischen Konten und Depots werden nicht automatisch versteuert und müssen vollständig in die Erklärung.

Sie vermieten eine Immobilie

Abschreibung, Erhaltungsaufwand und Finanzierung sollen von Anfang an richtig erfasst werden.

Sie planen Ihre Altersvorsorge

Versorgungswerk, Basisrente, private Vorsorge: Sie wollen wissen, was sich steuerlich wie auswirkt.

Leistungsumfang

Das übernehmen wir für Sie.

Kapitalvermögen

  • Abgleich der Steuerbescheinigungen mehrerer Banken
  • Verlustverrechnung zwischen Depots und Verlustbescheinigungen
  • Anrechnung ausländischer Quellensteuer und Hinweise zur Erstattung
  • Günstigerprüfung, Vorabpauschale und Teilfreistellung bei Fonds

Weitere private Einkünfte

  • Vermietung und Verpachtung einschließlich Abschreibung
  • Erträge aus ausländischen Konten und Depots
  • Private Veräußerungsgeschäfte, etwa bei Immobilien oder Kryptowerten
  • Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen

Vorsorge und Planung

  • Abzug der Beiträge zum Versorgungswerk
  • Basisrente und weitere steuerlich geförderte Vorsorge
  • Steuerliche Folgen geplanter Anlageentscheidungen
  • Abstimmung mit Praxisergebnis und Vorauszahlungen

Wir beraten steuerlich, nicht zur Geldanlage. Welche Anlage zu Ihnen passt, entscheiden Sie mit Ihrer Bank oder Finanzberatung – wir zeigen Ihnen die steuerlichen Folgen.

Darauf achten wir

Typische Fallstricke – und wie wir sie vermeiden.

Jede Bank rechnet nur für sich

Banken verrechnen Verluste nur im eigenen Haus. Verluste bei der einen und Gewinne bei der anderen Bank gleichen Sie nur über die Steuererklärung aus – dafür brauchen Sie eine Verlustbescheinigung, die bis zum 15. Dezember beantragt werden muss.

Zu viel Quellensteuer im Ausland

Viele Staaten behalten mehr Quellensteuer ein, als in Deutschland angerechnet werden kann. Den Rest gibt es nur über einen Erstattungsantrag im jeweiligen Staat zurück.

Ausländische Depots sind nicht abgegolten

Bei Depots im Ausland behält niemand deutsche Abgeltungsteuer ein. Die Erträge gehören vollständig in die Erklärung, einschließlich der Vorabpauschale für Fonds und ETFs.

Niedriger Steuersatz, Steuer zurück

Liegt Ihr persönlicher Steuersatz in einem Jahr unter 25 Prozent, etwa in der Gründungsphase oder im Ruhestand, kann die Günstigerprüfung Kapitalertragsteuer zurückbringen.

Ablauf

So arbeiten wir zusammen.

  1. Kennenlerngespräch

    15 Minuten, kostenlos: Welche Einkünfte haben Sie, und wo drückt der Schuh?

  2. Unterlagen

    Sie geben uns Steuerbescheinigungen, Auszüge ausländischer Depots und Vertragsunterlagen.

  3. Erklärung und Prüfung

    Wir erstellen die Erklärung, prüfen die Bescheinigungen auf Fehler und beantragen, was Ihnen zusteht.

  4. Ausblick

    Sie erhalten Hinweise für das laufende Jahr, etwa zu Verlustbescheinigungen oder Freistellungsaufträgen.

Porträt Jannik Süß, Steuerberater

Ihr Ansprechpartner

Jannik Süß, Steuerberater

Steuerberater · Diplom-Finanzwirt (FH) · LL.M.

Jannik Süß war vier Jahre in der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen und anschließend bei Asset Managern und Banken tätig. Bei uns haben Sie einen festen Ansprechpartner, der Ihre steuerlichen Fragen einordnet und verständlich beantwortet.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Ihre Frage ist nicht dabei? Im Kennenlerngespräch klären wir, ob und wie wir Sie unterstützen können.

Brauche ich wegen der Abgeltungsteuer überhaupt eine Erklärung für meine Kapitalerträge?

Bei einem einzigen deutschen Depot oft nicht. Sobald Sie mehrere Banken, Verluste, ausländische Quellensteuer, ein Depot im Ausland oder einen niedrigen persönlichen Steuersatz haben, lohnt sich die Angabe oder ist sogar Pflicht.

Wie bekomme ich zu viel gezahlte ausländische Quellensteuer zurück?

Der in Deutschland nicht anrechenbare Teil kann nur im Quellenstaat zurückgefordert werden, meist mit einem eigenen Antrag und einer Ansässigkeitsbescheinigung Ihres Finanzamts. Ob sich das lohnt, hängt von der Höhe der Beträge ab.

Was ist die Vorabpauschale?

Eine jährliche Mindestbesteuerung von Fonds und ETFs, auch wenn sie nichts ausschütten. Bei deutschen Depots zieht die Bank die Steuer automatisch ein; bei ausländischen Depots muss die Vorabpauschale in die Steuererklärung.

Kann ich die Beiträge zum Versorgungswerk absetzen?

Ja, als Sonderausgaben im Rahmen des Höchstbetrags für Altersvorsorgeaufwendungen. Auf diesen Höchstbetrag werden auch Beiträge zu einer Basisrente angerechnet. Wir prüfen, wie viel Spielraum bleibt.

Beraten Sie auch zur Geldanlage?

Nein. Wir beraten steuerlich und zeigen, wie sich eine Entscheidung auf Ihre Steuer auswirkt. Eine Anlage- oder Vermögensberatung übernehmen wir nicht.

Lassen Sie uns kurz sprechen.

Im kostenlosen Kennenlerngespräch klären wir in 15 Minuten, wo Sie stehen und ob unser Angebot zu Ihrer Praxis passt.

15 Minuten · unverbindlich · keine steuerliche Einzelfallberatung
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